V-NISSG: Die Verordnung, die dein Kosmetikstudio auf den Kopf stellt

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Kosmetikgeräte und gesetzliche Regelungen in der Schweiz: Was du als Kosmetiker:in wissen musst!

Die Welt der apparativen Kosmetik boomt – sei es Hautverjüngung, Haarentfernung oder Körperformung. Doch mit modernen Technologien kommen auch gesetzliche Vorschriften, die Kosmetiker:innen unbedingt kennen sollten. Während in Deutschland die NiSV (Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) den Umgang mit bestimmten Geräten regelt, stellt sich die Frage: Wie sieht es eigentlich in der Schweiz aus?

Gesetzliche Regelungen für Kosmetikgeräte in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine direkte Entsprechung zur deutschen NiSV, aber seit dem 1. Juni 2024 gilt die überarbeitete V-NISSG (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall). Diese Verordnung legt fest, dass bestimmte Kosmetikgeräte nur noch mit einem Sachkundenachweis betrieben werden dürfen. Zuständig für die Umsetzung sind:

  • Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Regelt den Schutz vor nichtionisierender Strahlung.
  • Swissmedic – Zuständig für die Zulassung und Kontrolle von Medizinprodukten.
  • SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) – Überwacht den Arbeitsschutz für Kosmetiker:innen.

Aber anders als in Deutschland, hat man sich in der Schweiz primär an den Behandlungen orientiert, bei denen die Apparate jeweils zum Einsatz kommen:

  1. Akupunktur mittels Laser.
  2. Entfernung von Haaren mittels Laser.
  3. Entfernung von Haaren mit hochenergetisch gepulstem, nichtkohärentem Licht (IPL).
  4. Entfernung von permanent Make-up und Tätowierungen mittels Laser.
  5. Behandlung von Akne, Falten, Narben, postinflammatorischer Hyperpigmentierung, Striae sowie Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi, die kleiner als oder gleich 3 mm sind.
  6. Behandlung von Cellulite und Fettpolstern.
  7. Behandlung von Nagelpilz.

Im Vergleich zur deutschen NiSV wurden in der Schweiz auch Technologien erfasst, die in Deutschland bisher noch ungeregelt bleiben. Besonders zu erwähnen sind hier die kältebasierenden Technologien wie Kryolipolyse, Kältesauna und Cryopens. Es scheint, dass der deutsche Gesetzgeber diese Behandlungen als weniger risikobehaftet ansieht, als der Schweizer.

Sachkundenachweis nach V-NISSG: Wer braucht ihn?

Seit dem 1. Juni 2024 müssen Kosmetiker:innen für bestimmte apparative Behandlungen einen Sachkundenachweis erwerben. Sie benötigen einen Sachkundenachweis, wenn folgende Geräte zum Einsatz kommen:

  • Laser - Optische Strahlung
  • IPL (Intense Pulsed Light) Optische Strahlung
  • Radiofrequenz
  • Ultraschall (Aber: HIFU* nur von Ärzten!)
  • Kryolipolyse

*HIFU = Hochintensiver fokussierter Ultraschall

Für folgende Behandlungen gilt, dass Kosmetiker mit einem Sachkundenachweis diese auch mit den oben genannten Geräten durchführen dürfen:

  • Aknebehandlung
  • Cellulite-und Fettposlterbehandlung (non-invasiv)
  • Behandlung von Couperose, Blutschwämmchen und Spinnennävi
  • Haarentfernung
  • Faltenbehandlung
  • Hautstraffung und Körperformung
  • Nagelpilzbehandlung
  • Pigmentfleckenbehandlung
  • Rosacea-Behandlung
  • Narbenbehandlung
  • Besenreiserbehandlung

Die Schulungen umfassen theoretisches Wissen zur Strahlenschutzverordnung sowie praktische Anwendung und Sicherheitsmaßnahmen. Ohne diesen Nachweis dürfen Kosmetiker:innen diese Geräte nicht mehr verwenden!

Welche Behandlungen sind für Kosmetiker:innen in der Schweiz verboten?

  • Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen mit Blitzlampen (IPL)
  • Behandlung von Leberflecken (Melanozytennävi) mit Laserstrahlen oder Blitzlampen (IPL) sind generell verboten.
  • Hochfokussierter Ultraschall (HIFU): Kosmetiker dürfen zwar Ultraschallbehandlungen durchführen, aber nicht mit HIFU. Diese Anwendung ist nur Ärzten oder direkt unterwiesenem Praxispersonal unter ärztlicher Aufsicht erlaubt.
  • Behandlungen mit IPL oder Laser in Augennähe (bis 10 mm) dürfen nur von Ärzten oder deren direkt unterwiesenem Praxispersonal durchgeführt werde.
  • Geräte zur Fettabsaugung: Invasive Verfahren wie Liposuktion fallen unter den ärztlichen Vorbehalt.
  • Auch die Laserlipolyse darf nur von Ärzten oder direkt unterwiesenem Praxispersonal durchgeführt werden.
  • Ablative Laser, wie Erbium:YAG-Laser oder C02-Laser: Dürfen nur von Ärzten oder direkt unterwiesenem Praxispersonal angewendet werden.

Generell gilt die Faustregel, sobald eine Behandlung als „medizinisch“ eingestuft wird (z. B. Pigmentfleckenentfernung mit Laser), darf sie nur von medizinischem Personal durchgeführt werden.

Was musst du in deinem Kosmetikstudio bezüglich Kosmetikgeräte beachten?

Schulungspflicht für bestimmte Behandlungen/Geräte!

In der Schweiz umfasst der Sachkundenachweis für kosmetische Behandlungen drei Hauptmodule: GrundlagenTechnologien und behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF). Damit du dir ein Bild machen kannst, welche Schulungen für dein Studio notwendig sind, ist hier eine Übersicht über die drei Hauptmodule und die damit verbundenen Behandlungen.

Modul Grundlagen
Vermittelt Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie der Haut und Haare sowie Beurteilung von Haut-, Gefäß-, Nagel- und Gewebeveränderungen.

Modul Technologien

Deckt Grundkenntnisse in den Technologien ab, die den Behandlungen zugrunde liegen, einschließlich optischer Strahlung (Laser und IPL) und weiterer Technologien wie Radiofrequenz, Niederfrequenz, Plasma, Ultraschall, Stosswelle und Kryolipolyse.

Module BKF - Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
Es gibt sieben verschiedene Module, die je nach Behandlung spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.

Die 7 Behandlungen und zugehörige Sachkundenachweise:

  • Haarentfernung mit Laser: SN Haarentfernung mit Laser
  • Haarentfernung mit IPL: SN Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL)
  • Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen mit Laser: SN Permanent-Make-up und Tattoo
  • Behandlung von Akne, Falten, Narben, postinflammatorischer Hyperpigmentierung, Striae: SN Haut und Pigmentierung
  • Behandlung von Cellulite und Fettpolster: SN Cellulite und Fettpolster
  • Behandlung von Nagelpilz: SN Nagelpilz
  • Akupunktur mittels Laser: SN Laser-Akupunktur

Ausbildungspfade
Es gibt zwei Wege, um den Sachkundenachweis zu erwerben:

Weg 1: Für Personen ohne Voraussetzungen. Beginnt mit dem Modul Grundlagen, gefolgt von Technologien und schließlich den Modulen BKF.

Weg 2: Für Kosmetiker EFZ, FA, HFP und andere qualifizierte Fachleute. Diese können das Modul Grundlagen verkürzt absolvieren und direkt mit dem Modul Technologien beginnen.

Mehr Infos unter den folgenden Links:
https://sachkunde-ausbildung.ch/
https://www.sfkinfo.ch/v-nissg/info-sachkundenachweise/
https://www.sachkundeausweis.ch/trainings

Laser & IPL nicht mehr nur mit ärztlicher Aufsicht!

Wenn du Kosmetiker in der Schweiz bist, darfst du Haarentfernung mit Laser oder IPL anbieten, wenn due den erforderlichen Sachkundenachweis besitzt und die gesetzlichen Einschränkungen beachtest. Deine ärztlichen Kollegen brauchst du nicht mehr dafür.

Geräte müssen sicher sein!

Auch wenn in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht erforderlich ist, müssen Geräte den geltenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen und Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (MepV) entsprechen, die ab November 2023 verschärft wurde. Regelmäßige Wartung ist entscheidend, um die Sicherheit und Effizienz der Geräte zu gewährleisten. Die Wartung sollte gemäß den Herstellerhinweisen erfolgen.

Alternative Behandlungen, die KEINEN Sachkundenachweis benötigen:

Falls dir die neuen Regularien zu aufwendig sind oder du komplett ohne Geräte arbeiten möchtest, gibt es gute Alternativen, z.B.:

  • Epilfree: Eine natürliche Haarentfernungsmethode, mit vergleichbarer Wirkung wie Laser oder IPL.
  • SQT Bio-Microneedling: Verwendet Spongilla Spicules, einen natürlichen Frischwasserschwamm, als Bio-Mikronadel
  • Manuelle Lymphdrainage: Eine sanfte, effektive Methode zur Hautstraffung.
  • CooLifting Beauty-Gun: Verwendet CO2 und Kälte für Anti-Aging und um Hautpigmentation auszugleichen, fällt aber nicht unter die Verordnung der V-NISSG.
  • Epilfree: Eine natürliche Haarentfernungsmethode, mit vergleichbarer Wirkung wie Laser oder IPL.

Diese Behandlungen sind in der Schweiz uneingeschränkt erlaubt und bringen sehr gute Ergebnisse.

Fazit: V-NISSG: Hürde oder Chance?

Die neuen Regelungen der V-NISSG mögen auf den ersten Blick nach viel Bürokratie klingen, aber sie bringen auch Vorteile: mehr Sicherheit, mehr Qualität und mehr Professionalität in der Kosmetikbranche. Wenn du mit den betroffenen Geräten arbeiten möchtest, führt kein Weg am Sachkundenachweis vorbei – aber sieh es als Chance! Mit der richtigen Ausbildung kannst du deinen Kund:innen weiterhin hochwertige Behandlungen anbieten und dich von der Konkurrenz abheben. Falls du lieber auf alternative Methoden setzt, gibt es auch dafür spannende Möglichkeiten, die ohne zusätzliche Zertifizierungen auskommen. Egal, welchen Weg du wählst – wichtig ist, dass du informiert bleibst und dein Studio so aufstellst, dass deine Kund:innen sich bestens aufgehoben fühlen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die Gesetzeslage ändert sich ständig, weshalb wir keine Gewähr leisten können, dass die Informationen am neuesten Stand sind. Für detaillierte und individuelle Informationen empfehlen wir, die offiziellen Quellen und zuständigen Behörden zu konsultieren. Außerdem bitten wir um Verständnis, falls aus Gründen der besseren Lesbarkeit nicht durchgehend gegendert wurde.

Zusätzliche Links für Informationen:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/elektromagnetische-felder-emf-uv-laser-licht/emf.html
https://www.beauty-forum.ch/aktuell/artikel/faq-zur-v-nissg-teil-4-geraete-42305.html
https://www.swissbeautyshop.com/sbs-blog/verordnung_nissg?___store=ch_de
https://sachkunde-ausbildung.ch/
https://www.sfkinfo.ch/v-nissg/info-sachkundenachweise/

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